Logo     Datenschutz in der Rheuma-Liga

Aktuelle Hinweise

Corona: Kontaktpersonen nachweisen

Wie Mensen und Cafeterien Kontaktpersonen aufzeichnen können

Mit der allmählichen Aufhebung des Lockdown kommt auf Gastronomiebetriebe eine neue Pflicht hinzu: Die Kontaktdaten der Gäste müssen erfasst werden. Und auf Anfrage des Gesundheitsamts müssen die Kontaktdaten an das Amt gemeldet werden.

In diesem Bericht werden mehrere Möglichkeiten beschrieben, wie die Erhebung der Kontaktdaten durchgeführt werden kann. Vielleicht findet sich darunter auch eine Variante, die Ihnen helfen könnte? Weiterlesen ...

Einkauf: AV-Verträge mit Dienstleistern vorab prüfen

Rechtzeitig für gute Datenschutz-Vereinbarungen mit Dienstleistern sorgen

Mit Dienstleistern, die personenbezogene Daten des Studentenwerks verarbeiten, muss in der Regel eine besondere Vereinbarung zum Datenschutz geschlossen werden, eine sogenannte "AVV". Dies ist auch dann der Fall, wenn es nur um Support oder Wartung o.ä. geht und dabei ein Zugriff auf Daten nicht ausgeschlossen werden kann.

Die Prüfung einer AVV ist sollte nicht allein die Aufgabe der Datenschutzbeauftragten sein. Schon im Vorfeld kann der Einkauf wichtige Kriterien leicht überprüfen. Dadurch kann der Datenschutz von vorn herein abgesichert werden, und das erspart unnötige Verhandlungen im Nachhinein.

Mit einfachen, sofort umsetzbaren Checks kann der Einkauf - ohne besondere Datenschutzkenntnisse - erste Vorab-Prüfungen durchführen und dadurch die Einführung neuer Geschäftsprozesse beschleunigen. Weiterlesen ...

Corona: PBS kann per Video beraten

Beratung per Video ist bei richtiger Wahl der Mittel möglich

Die Coronakrise macht auch vor den psychologischen Beratungsstellen nicht halt. Dabei stellt sich die Frage, wie die Ratsuchenden noch betreut werden können, wenn der Face-to-Face-Kontakt nicht mehr möglich ist.

Dabei ist die datenschutzkonforme Einrichtung von Video-Sitzungen recht einfach, wenn man die richtigen Mittel wählt.

Eine Lösung bieten die Angebote für Video-Sprechstunden, die niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten nutzen dürfen, um wenigsten digital mit ihren Patienten kommunizieren zu können. Ein Teil der Lösungen wird sogar kostenlos angeboten. Weiterlesen ...

Ganz schlecht: Mitarbeiterdaten heimlich speichern

Datenschutzbehörde erwägt Bußgeld gegen H&M wegen Ausforschung von Beschäftigten

Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 24. Januar 2020 steht H&M anscheinend im Verdacht, unzulässigerweise Daten über Beschäftigte gespeichert zu haben. Bei den Daten soll es sich um die Inhalte von Gesprächen mit Beschäftigten gehandelt haben, darunter Angaben zu Erkrankungen und zu privaten Angelegenheiten.

Unternehmen dürfen grundsätzlich nur dann Beschäftigtendaten speichern, wenn dafür eine gesetzliche Grundlage besteht oder die betroffenen Beschäftigten darin freiwillig eingewilligt haben. Wer gegen diese einfache Vorschrift verstößt, der riskiert ein Bußgeld.

Wie Sie solche Sanktionen vermeiden können, erfahren registrierte User in diesem Beitrag.

Telefonwerbung nur mit Einwilligung !

Bußgeld gegen Sky wegen Telefonwerbung

Die Bundesnetzagentur berichtet am 23. Dezember 2019 von einem Bußgeld über 250.000 Euro gegen Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co.KG . Sky habe "das Verbot unerlaubter Telefonwerbung wiederholt missachtet" und damit Verbraucher belästigt.

Belästigende Telefonanrufe sind unzulässig, auch bei Kunden und ehemaligen Kunden, wenn keine Einwilligung erteilt wurde oder wenn eine einmal gegebene Einwilligung zurückgezogen wurde.

Wie können sich Unternehmen gegen solche Bußgelder wappnen? Welche Maßnahmen helfen bei der Sicherung von Werbemaßnahmen? Angemeldete User können sich hier informieren ...

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Webseiten im Fokus

Handlungsbedarf nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 1. Oktober 2019 klargestellt, dass Marketing- und Tracking-Cookies nur mit "echter" Einwilligung des Webseiten-Besuchers gesetzt werden dürfen. Bloße Hinweis-Banner und voreingestellte Ankreuzkästchen genügen nicht.

Webseiten-Betreiber sollten jetzt ihren Internet-Auftritt überprüfen. Nicht alle Seiten benötigen einen "Consent-Banner", aber wenn ein Banner verwendet wird, muss er korrekt sein.

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